Gebühren

 
Gebühren für Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
  
Die Gebühren für die Feuerstättenschau, den Erlass vom Feuerstättenbescheid und mit diesen  im Zusammenhang stehenden hoheitlichen Tätigkeiten, unterliegen der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober.2021 (BGBl. I S. 4676) hier Anlage Nr. 3 zu § 6

 

Link zur Homepage zu Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:

Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO

 

 

Gebühren für Abnahmen an geänderten und neu errichteten Feuerungsanlagen durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
 
Die Preise (Gebühren) für Bauabnahmen nach Thüringer Bauordnung (ThürBO §81) richten sich nach  der Thüringer Baugebührenordnung vom 27. April 2004 zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. September 2010 (GVBl. S. 490) (Anlage zu §1 Abs.1, Verwaltungskostenverzeichnis vom 25.09.2020 unter Nr. 3.4.)

 

 

Link zur Homepage des Finanzamt Thüringen/ Online-Verwaltung Thüringen:

Baugebührenordnung