Gebühren
Gebühren für Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid durch den bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger
Die Gebühren für die Feuerstättenschau, den Erlass vom Feuerstättenbescheid
und mit diesen im Zusammenhang stehenden hoheitlichen Tätigkeiten, unterliegen der
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr-
vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), zuletzt geändert durch Verordnung vom
13. Oktober.2021 (BGBl. I S. 4676) hier Anlage Nr. 3 zu § 6
Link zur Homepage zu Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:
Kehr-
Gebühren für Abnahmen an geänderten und neu errichteten Feuerungsanlagen durch den
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Die Preise (Gebühren) für Bauabnahmen nach
Thüringer Bauordnung (ThürBO §81) richten sich nach der Thüringer Baugebührenordnung
vom 27. April 2004 zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. September 2010 (GVBl.
S. 490) (Anlage zu §1 Abs.1, Verwaltungskostenverzeichnis vom 25.09.2020 unter Nr.
3.4.)
Link zur Homepage des Finanzamt Thüringen/ Online-